Grundsätzlich besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, vermietetes gewerblich genutztes Eigentum über eine Dauer von 50 Jahren zu zwei Prozent jährlich steuerlich abzuschreiben. Die Abschreibung erfolgt in der Regel linear und hierbei profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer.
Damit sich ein höherer Abschreibungssatz ergibt, muss die Nutzungsdauer bzw. Restnutzungsdauer entsprechend verkürzt werden. In diesem Zusammenhang ist gemäß eines Urteils des Finanzgerichts (FG) Münster ein normales Wertgutachten ausreichend (Urteil vom 27.1.2022, Az. 1 K 1741/18 E). Das Urteil des Finanzgerichts Münster baut auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs auf, welches aussagt, dass jede Darlegungsmethode Anwendung finden darf, die je nach Situation geeignet erscheint - bis dato waren aufwendige und teure Bausubstanzgutachten keine Seltenheit.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer gilt also: Schauen Sie bei dem Kauf einer Immobilie, ob ein Gutachten eine kürzere Nutzungsdauer bezeugt. Hierbei dürfen auch Online-Gutachten oder Gutachten Anwendung finden, die lediglich die Nutzungsdauer einer Liegenschaft betreffen.
Aus unserer Sicht bietet dieses Urteil attraktive Möglichkeiten die Abschreibung zu erhöhen und letztendlich die Rendite von Immobilien über einen Zeitraum von 10 Jahren wesentlich zu beeinflussen.
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