Etwa 10 Mio. Wohnungen in der Bundesrepublik (dies entspricht etwa einem Viertel der Gesamtheit aller Wohnungen in Deutschland), werden von Wohnungseigentümergemeinschaften gehalten und diese gilt es zu sanieren, wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral sein möchte. Voraussetzung hierfür ist, dass das Investitionsvolumen für Maßnahmen die Energieeffizienz betreffend erhöht wird und sich die Anzahl an Sanierungen zumindest verdoppelt.
Das Interesse WEG-Versammlungen online Abzuhalten bzw. die Teilnahme an online Veranstaltungen wird immer größer. Durch die WEG-Reform im Dezember 2020 wurde eine Möglichkeit geschaffen, digital an Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Lesen Sie hier die Einzelheiten nach und erfahren Sie, was es unbedingt zu beachten gilt!
Nachhaltigkeit ist mittlerweile ein omnipräsentes Thema in der Immobilienbranche, denn etwa 40 Prozent des Verbrauchs an Energie in der Bundesrepublik entstehen im Gebäudesektor. Dieser verfehlte allerdings das CO2-Einsparziel im letzten Jahr um zwei Millionen Tonnen und der Bund beschloss demnach, weitere 11,5 Milliarden Euro für die Förderung energieeffizienter Gebäude zu bewilligen. Laut des Klimaschutzgesetzes haben die Bundesministerien für Energie, Wirtschaft, Inneres und Bauen im...
Der Verwaltungsbeirat bestehtin der Regel aus drei Mitgliedern. Laut der WEG-Reform von 2020 gibt es keine vorgeschriebene Anzahl an Verwaltungsbeiräten mehr. Im Wesentlichen ist er ein Kontroll- und Hilfsorgan für den Verwalter und die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gründung eines Verwaltungsbeirats geschieht auf freiwilliger Basis und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Lediglich durch die Teilungserklärung kann ein Verwaltungsbeirat (mitsamt seiner Aufgaben) zur Pflicht werden.
Nach der "WEG-Reform" im Dezember 2020 wurde die Anforderung an WEG-Verwalter durch eine noch zu präzisierende Zertifizierungserfordernis erhöht. Zudem besteht eine Fortbildungspflicht...
Die WEG-Reform (Wohnungsmodernisierungsgesetz) gilt seit dem 01.12.2020 und geht mit einer Vielzahl an Änderungen einher. Ein wesentlicher Bestandteil der WEG-Reform betrifft die baulichen Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum.
Auch wenn es in der Praxis sehr selten vorkommt – Verwaltungsbeiräte können unter Umständen für schuldhaftes Vergehen haften! Die Eigentümergemeinschaft kann vom Verwaltungsbeirat Schadensersatz (§ 823 BGB) fordern. Um dieses Risiko zu minimieren, gilt es das Folgende zu beachten. Zunächst wird jedoch dargestellt, für welche Fehler ein Verwaltungsbeirat haftet.
Nicht selten kommt es vor, dass man mit seiner jetzigen Hausverwaltung unzufrieden ist. Z.B. wenn der Verwalter nicht erreichbar ist, die Interessen eines Miteigentümers gegenüber den Rest der Eigentümergemeinschaft bevorzugt oder wenn er teure oder unnötige Reparaturen/ Baumaßnahmen durchführen läßt. Dies sind nur einige der möglichen Gründe. Nun möchten Sie so schnell wie möglich die Hausverwaltung wechseln. Dazu sollten sie wissen, dass es zwei Möglichkeiten gibt.